Regionalplanungsverband
Die Struktur der REPLA
Der Verband ist die rechtliche Struktur, welche die Regionalplanung der Mitgliedsgemeinden gewährt
Der Gemeindeverband unterliegt dem Gemeinderecht
und ist damit an gewisse Vorgaben gebunden
und ist damit an gewisse Vorgaben gebunden
Die Regionalverbände wurden auf Initative des Kantons gebildet, als Grundlage diente das Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen.
Die REPLA dienen der planerischen Interessenvertretung und dem Austausch der Gemeinden einer Region gegenüber und mit den kantonalen Instanzen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Nachbarregionen und Kanton.
Die Gemeinden können der REPLA kommunale Aufgaben übertragen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Verkehrs, des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes, der Erschliessung sowie der Ver- und Entsorgung.
Die REPLA dienen der planerischen Interessenvertretung und dem Austausch der Gemeinden einer Region gegenüber und mit den kantonalen Instanzen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Nachbarregionen und Kanton.
Die Gemeinden können der REPLA kommunale Aufgaben übertragen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Verkehrs, des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes, der Erschliessung sowie der Ver- und Entsorgung.
Gemeinden
Jede Gemeinde muss einem Regionalverband angehören. In unserem Verband sind 18 Gemeinden aus den Subregionen Mutschellen, Reusstal und Kelleramt zusammengeschlossen.
Sekretariat
Das Sekretariat ist die administrative Zentrale und postalische Ansprechstelle der REPLA. Nebst der Protokollierung der Sitzungen des Vorstandes und der GL kümmert sich das Sekretariat um Korrespondenz und Mailings.
Finanzen
Revision
Die Rechnung der REPLA wird von einer der Mitgliedsgemeinden geführt. Aktuell ist das Berikon.
Die Revision der Rechnung obliegt der Einwohnerfinanzkommission dieser Gemeinde.
Die Revision der Rechnung obliegt der Einwohnerfinanzkommission dieser Gemeinde.
Organigramm
Das aktuell gültige Organigramm der Repla (Stand 2018) finden Sie hier im PDF.
Referendumsrecht
Budget, Rechnung, Verpflichtungskredite, Satzungs- und Regelementsänderungen unterliegen dem fakultativen Referendum. Solche Beschlüsse des Vorstandes werden deshalb veröffentlicht.
Statuten
Die aktuellen Statuten der Repla finden Sie hier im PDF.
Statutenänderungen müssen an den Gemeindeversammlung der Verbandsgemeinden genehmigt werden.
Statutenänderungen müssen an den Gemeindeversammlung der Verbandsgemeinden genehmigt werden.
Eingaben/Begehren
Eingaben oder Begehren sind via Sekretariat an die Geschäftsleitung oder direkt an den Präsidenten zu richten.