Naherholung und Landschaft

Vereinbarkeit von Naherholung und Landschaft

Sinn und Zweck

Ziel des Konzepts ist es, in den wichtigen Erholungsräumen der Region MRK die Erholungsnutzung mit dem Natur- und Landschaftsschutz und der Verkehrserschliessung überkommunal abzustimmen. Durch entsprechende Massnahmen sollen heutige und zukünftige Konflikte zwischen diesen Nutzungs- und Schutzinteressen minimiert bzw. vermieden werden. Das Konzept dient als Grundlage für nachgelagerte Planungen und Projekte und hat einen informierenden und koordinierenden Charakter.

Um was geht es?

Der Nutzungsdruck auf das attraktive Erholungsgebiet und die Natur wird immer mehr spürbar. Er konzentriert sich auf verschiedene Hotspots in der Region. Insbesondere in diesen Räumen zeigen sich Konflikte zwischen der Erholungsnutzung und den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie zwischen den verschiedenen Erholungsaktivitäten.
Somit besteht heute und in Zukunft ein erhöhter Bedarf zur Abstimmung dieser Nutzungs- und Schutzinteressen. Zudem sollen die bestehenden Qualitäten der Erholung, sowie der Landschaft und Natur erhalten und gefördert werden.

Konzept und LOI

Die Analyse der Ist-Situation zeigt, dass mit einer überkommunalen Bearbeitung der Themen Parkierung, Fuss- und Velowegverbindungen sowie Erholungsinfrastrukturen die Interessen von Erholung, Verkehr und Landschaft regional zweckmässig aufeinander abgestimmt werden können. Im Teil Massnahmen wird dargelegt wie die betroffenen Gemeinden diese Themenbereiche gemeinsam angehen können.
Mit dem Beschluss zum Konzept übernehmen die zuständigen Gemeinden und die Repla ihre jeweiligen Massnahmen zur weiteren Umsetzung (Letter of Intent LOI). Die Repla koordiniert die Weiterführung der Massnahmen, indem sie ein jährliches Controlling zum Umsetzungsstand der Massnahmen durchführt.

Massnahmen

Zu folgende Zielen sind Massnahmen definiert worden:
  • Entflechtung Velofahrer – Fussgänger
  • Optimierung Parkplatzangebot
  • Optimierung Erholungsinfrastrukturen entlang der Reuss
  • Vermeidung von Konflikten Erholung vs. Natur
Für die konkrete Umsetzung der 12 festgelegten Massnahmen auf ihrem Gemeindegebiet sind jeweils die beteiligten Gemeinden zuständig.